Alles auf einem Blick.
Als Mandant bei uns in der Steuerkanzlei profitieren Sie von unseren zahlreichen digitalisierten Prozessen. Durch unsere Zusammenarbeit mit DATEV können wir Ihnen zahlreiche Programme anbieten um Ihnen Buchhaltung und das Erstellen von Steuererklärungen zu vereinfachen.
- Papierlose Buchhaltung
- Digitale Mandantenportale für Unternehmen und Privatpersonen
- Übertrag elektronischer Belege
- Erhalt elektronischer Rechnungen
- Erstellung individueller elektronischer Schnittstellen
Zum Portal für Privatpersonen.
Zum Portal für Unternehmen.
Überblick unserer Leistungen.
Zu meinem Beratungsspektrum gehört neben der Erstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen und -anmeldungen auch eine umfassende Steuerberatung.
Aufgrund langjährigen Berufserfahrung und kontinuierlichen Fortbildung sind meine Mitarbeiter und ich stets auf aktuellem Stand der Gesetzgebung. Wir können Sie deshalb stets zu steueroptimalen Gestaltungen beraten und Sie regelmäßig mit aktuellen Zahlen und individuellen Lösungen unterstützen, damit für Sie als Unternehmer oder Privatperson Planungssicherheit besteht und Sie nicht von unerwarteten Steuernachzahlungen überrascht werden.
- Beratung und Auskunft zu allen Steuerangelegenheiten
- Erstellung steuerlicher Gutachten
- Beratung und Hilfestellung bei der Rechtsformwahl oder bei Rechtsformwechseln
- Ermittlung und Vergleich der Steuerbelastungen
- vorausschauende Steuerplanung
- Erstellung von Stundungs-/Erlass- und Herabsetzungsanträgen
- Ausstellung von Bescheinigungen
- Überprüfung von Steuerbescheiden auf ihre Rechtmäßigkeit
- Einlegen von Rechtsbehelfen (Einsprüche)
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden
- Begleitung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Wir erstellen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen aller Rechtsformen die jährlichen Abschlüsse und Steuererklärungen.
- Erstellung von Jahresabschlüssen für Mandanten aller Rechtsformen
- Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger
- Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG für nicht bilanzierungspflichtige Mandanten
- Anfertigung und Führen von Anlageverzeichnissen
- Beratung bei Fragen zur Bilanzierung und Bewertung
- Erstellung von Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen
- Analyse von Einkommens- und Vermögensverhältnissen
- Unterbreitung von Formulierungsvorschlägen für die Abfassung des Anhangs oder des Lageberichts bei Kapitalgesellschaften
- Sicherstellung der Ausschöpfung sämtlicher Steuerersparnismöglichkeiten
Die Finanzbuchhaltung ist die Basis der betriebswirtschaftlichen Entscheidungen und die Grundlage für die Erstellung der jährlichen Abschlüsse sowie der Steuererklärungen.
Die Buchhaltung kann dabei monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich bei uns bearbeitet werden. Sofern Sie die Buchhaltung in Ihrem Unternehmen selbst erstellen, mit eigener Software oder mit DATEV, unterstützen wir Sie gerne.
- Erstellung der Finanzbuchhaltung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Erstellung von Offenen Posten Listen
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Anträge auf Dauerfristverlängerung zur Umsatzsteuer
- Abstimmung der Konten
- Erstellung von Kostenrechnungen
- Erstellung der vollständigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bedingungen
- Lohnsteueranmeldungen
- Anfertigung der Sozialversicherungsmeldungen
Im Zusammenhang mit der betriebswirtschaftlichen Beratung erbringen wir die folgenden Leistungen:
- Beratung bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen
- Existenzgründungsberatung, Aufbauberatung
- Durchführen von Rentabilitäts- und Liquiditätsanalysen
- Gewinn-, Kapital und Liquiditätsprognosen
- Unterstützung bei Investitions- und Finanzierungsfragen
- Erstellung von Betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Erstellung von Kostenrechnungen
- Kostenmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen
Das Internationale Steuerrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. In der heutigen Zeit enden wirtschaftliche wie auch private Beziehungen immer häufiger nicht an der Grenze eines Landes. Die Steuerhoheit orientiert sich jedoch weiterhin an den Staatsgrenzen, auch wenn sich innerhalb der Europäischen Union Tendenzen zur Harmonisierung des Steuerrechts abzeichnen. Trotzdem sind selbst innerhalb der EU die Unterschiede so groß, dass eine steuerliche Gestaltungsplanung unerlässlich ist. Dies gilt erst recht für Beziehungen zu Staaten außerhalb der Europäischen Union.
Als Fachberaterin für Internationales Steuerrecht berate ich international agierende Privatpersonen bei:
- zu Fragen der Doppelbesteuerung
- bei der Erstellung von Steuererklärungen bei ausländischen Einkünften
- bei der Erstellung von Steuererklärungen für beschränkt steuerpflichtige Personen
- zum internationalen Erbrecht
- bei Zuzug nach oder Wegzug aus Deutschland
- Beratung international tätiger Künstler
Die Beratung von international tätigen Unternehmen liegt schwerpunktmäßig in:
- Fragen zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen
- internationaler Steuerplanung
- Rechtsformwahl
- Mitarbeiterentsendung
- Gründungen von Betriebstätten
- Beratung zum steuerlichen Optimierung beim Immobilienerwerb in Deutschland
- Beratung zu umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalten
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung von Startups und Existenzgründern. Insbesondere in der Beantragung von KfW-Mitteln verfüge ich über eine langjährige Praxis.
- Gründungsberatung
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform
- Fachliche Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Neugründung
- Finanzierungsberatung
- Erstellung der Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung und Investitionsrechnungen
- Hilfeleistung bei der Erstellung von Businessplänen
- Beratung und Begleitung bei Verhandlungen mit Ämtern, Banken etc.
Formulare, Checklisten, Links.
Hier finden Sie nützliche Hinweise sowie Arbeitsunterlagen und Checklisten gegliedert nach den jeweiligen Themen – direkt bereit zum Download.